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TSE für Kassensysteme ab 1. Januar 2020 Pflicht

Ausgabe 17/2019 |
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Ausgabe 17/2019
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert darüber, dass elektronische Aufzeichnungssysteme ab 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen. Dies betrifft Kassen und Kassensoftware – solche Systeme müssen künftig drei Bestandteile aufweisen: ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine einheitliche digitale Schnittstelle. Die Zertifizierungspflicht beschränke sich auf die technische Sicherheits-einrichtung, mit der die Aufzeichnungen des Kassensystems mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs zu sichern sind. Eine Zertifizierung der Kasse (oder Kassensoftware) selbst sei nicht vorgesehen, heißt es auf www.bsi.bund.de (Kurzlink https://bit.ly/2NbnrXv ). Dort gibt es zahlreiche Empfehlungen, Erläuterungen und weiterführende Hinweise.

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