page-loader
Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Gastregistrierung

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie 4 Wochen kostenlosen Zugang zu allen Abonnenteninhalten.

Oder entscheiden Sie sich gleich für ein kostenpflichtiges Abonnement, um dauerhaft auf alle Inhalte des Sicherheits-Berater zugreifen zu können: noch bis Jahresende 2024 mit 50% Jubiläumsrabatt auf das 1. Laufzeitjahr.

Close

Passwort vergessen

TSE für Kassensysteme ab 1. Januar 2020 Pflicht

Ausgabe 17/2019 |
  |  
  |  
Ausgabe 17/2019
  |  

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert darüber, dass elektronische Aufzeichnungssysteme ab 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen. Dies betrifft Kassen und Kassensoftware – solche Systeme müssen künftig drei Bestandteile aufweisen: ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine einheitliche digitale Schnittstelle. Die Zertifizierungspflicht beschränke sich auf die technische Sicherheits-einrichtung, mit der die Aufzeichnungen des Kassensystems mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs zu sichern sind. Eine Zertifizierung der Kasse (oder Kassensoftware) selbst sei nicht vorgesehen, heißt es auf www.bsi.bund.de (Kurzlink https://bit.ly/2NbnrXv ). Dort gibt es zahlreiche Empfehlungen, Erläuterungen und weiterführende Hinweise.

Aktuell in dieser Rubrik

News

Meist gelesen

Anzeige
SIMEDIA Akademie Sicherheitsechnik

Schwerpunktthemen