TÜViT hat nach eigenen Angaben bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) bzw. deren „Projekt Datenschutz“ ein erstes Zertifizierungsprogramm eingereicht und zur Fachprüfung vorgelegt. Unter dem Arbeitstitel „Zertifizierung von informationsverarbeitenden Systemen gemäß Art. 42, 43 EU-DSGVO“ habe TÜViT Kriterien und Verfahren für eine Datenschutz-Zertifizierung nach Artikel 42 DSGVO vorgeschlagen. Wenn die DAkkS dieses Programm abnimmt, kann eine Genehmigung der Zertifizierungskriterien durch die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. Beide Überprüfungen (Programmprüfung und Genehmigung der Kriterien) bilden die Voraussetzung dafür, dass TÜViT als Zertifizierungsstelle für Prüfungen und Zertifizierungen nach Artikel 42 DSGVO zugelassen werden kann. www.tuvit.de, Kurzlink https://bit.ly/3mPY9MQ
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