Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlichte am 17. Mai seinen Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 03/2022. Der Betreff dazu lautet „Krieg in der Ukraine“. Dieser russische Angriffskrieg werde nach wie vor durch Cyberangriffe und Versuche der Einflussnahme begleitet. Als Aggressoren namentlich genannt werden die prorussische Cybercrime-Gruppierung KILLNET mit ihrer Kampagne von Überlastungsangriffen und die Cyberkriminellen-Gruppierung REvil mit Malwareangriffen. Zudem seien Beschäftigte mit russischer Staatsangehörigkeit in Deutschland besonders gefährdet durch die Kontaktaufnahmeversuche russischer Nachrichtendienste. Auch erscheine es denkbar, dass Akteure auf Seiten beider Kriegsparteien Datenbanken, die Auskunft über das Russlandgeschäft von Unternehmen geben, auswerteten und daraus Ziele zum Beispiel für Desinformations- oder Sabotageaktivitäten ableiteten. Entsprechende Handlungsempfehlungen des BfV sind auf www.verfassungsschutz.de, Kurzlink https://bit.ly/3wvifnH zu finden.
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