Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Unser Kennenlernangebot

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie 4 Wochen kostenlosen Zugang zu allen Abonnenteninhalten.

Oder entscheiden Sie sich gleich für ein kostenpflichtiges Abonnement, um dauerhaft auf alle Inhalte des Sicherheits-Berater zugreifen zu können: noch bis Jahresende 2024 mit 50% Jubiläumsrabatt auf das 1. Laufzeitjahr.

Close

Passwort vergessen

Urteil zum fehlerhaften Auslösen einer Alarmanlage

Ausgabe 11/2020 |
  |  
  |  
Ausgabe 11/2020
  |  

Das Portal kostenlose-urteile.de der ra-online GmbH informiert über ein Urteil vom 15.4.2020 des Verwaltungsgerichts Koblenz. Demnach muss, wer eine Alarmanlage an seinem Anwesen installiert, auch dann Gebühren für dadurch veranlasste Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Ein Hausbesitzer, so das Portal, hatte gegen eine Gebührenforderung des Landes in Höhe von 171 Euro geklagt. Er war zuvor aufgrund einer Alarm-SMS, die ihn auf Reisen erreichte, informiert worden, dass seine Alarmanlage ausgelöst habe. Er rief die Polizei, die vor Ort jedoch keinen Hinweis auf einen Einbruch feststellen konnte. Das Gericht urteilte, der Gebührenbescheid sei gerechtfertigt. Weitere Einzelheiten auf www.kostenlose-urteile.de oder unmittelbar im Urteil ( – 3 K 1063/19 – ).

Aktuell in dieser Rubrik

News

Meist gelesen

Anzeige
SIMEDIA Akademie Sicherheitsechnik

Schwerpunktthemen