Das Portal kostenlose-urteile.de der ra-online GmbH informiert über ein Urteil vom 15.4.2020 des Verwaltungsgerichts Koblenz. Demnach muss, wer eine Alarmanlage an seinem Anwesen installiert, auch dann Gebühren für dadurch veranlasste Polizeieinsätze zahlen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Ein Hausbesitzer, so das Portal, hatte gegen eine Gebührenforderung des Landes in Höhe von 171 Euro geklagt. Er war zuvor aufgrund einer Alarm-SMS, die ihn auf Reisen erreichte, informiert worden, dass seine Alarmanlage ausgelöst habe. Er rief die Polizei, die vor Ort jedoch keinen Hinweis auf einen Einbruch feststellen konnte. Das Gericht urteilte, der Gebührenbescheid sei gerechtfertigt. Weitere Einzelheiten auf www.kostenlose-urteile.de oder unmittelbar im Urteil ( – 3 K 1063/19 – ).
- Elektronische Patientenakte und novellierte Gefahrstoffverordnung
- Deutsche Wirtschaft mit (geringem) Wachstum
- Demokratisierung von Cyber Security
- Online-Serie: KRITIS Dachgesetz – Kontinuität und Resilienz für Unternehmen
- Die Lage der physischen Sicherheit 2025
- Seminar: Krisenmanagement für Cyber-Lagen
- Ein Dutzend Themen für Cybersicherheit 2025
- BHE-Konjunktur-Umfrage: stabile Lage im Sicherheitsmarkt
- Digitale Sicherheitskarte für Schließanlagen
- Fünf Cybersecurity-Herausforderungen