Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Tipps zum Thema Cyberversicherung veröffentlicht (www.verbraucherzentrale.nrw). Ein wichtiger Hinweis für Privatleute lautet z.B., man solle vor Abschluss einer speziellen Cyberversicherung zunächst prüfen, ob nicht schon bestehende Versicherungsverträge bereits Aspekte der Cyberrisiken abdecken. Beispiel: Die Privaten Haftpflichtversicherung könne z. B. für das unabsichtliche Weiterleiten eines Virus aufkommen. Opfer von Phishing-Angriffen könnten sich nach Kontoplünderungen ggf. das geraubte Geld über die Bank zurückholen. Auch die bereits bestehende Rechtsschutz-versicherung könnte unter Umständen einspringen. Spezielle Cyber-versicherungen seien aber für Unternehmen sinnvoll, die mit sensiblen Daten arbeiten und deren Geschäftsbetrieb von deren Verfügbarkeit abhänge. Kurzlink: https://bit.ly/2XbNSl4.
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