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Waffenverbotszonen für Kommunen

Ausgabe 5/2019 |
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Ausgabe 5/2019
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Saarländischen Kommunen soll es künftig möglich sein, eigene Waffenverbotszonen einzurichten. Wie das saarländische Innenministerium unter Klaus Bouillon berichtet, könnte die Polizei so erhöhten Kontrolldruck schaffen. Innerhalb einer Waffenverbotszone seien grundsätzlich Waffen und waffenähnliche Gegenstände (wie z. B. Taschen­messer, Teppichmesser, Küchenmesser verboten. Diese bereits im Waffengesetz vorgesehene Möglichkeit würde nun auf die kommunalen Ordnungsbehörden übertragen. Kurzlink: https://bit.ly/2IcES9b .

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