Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beantwortet auf seiner Webseite www.bmi.bund.de Fragen rund um den Reisepass. Es findet sich auch eine Antwort auf folgende Frage: „Warum steht meine genaue Anschrift nicht im Pass, sondern nur im Personalausweis?“ Sie lautet: „Diese Regelung dient dem Zweck, dass Sie anhand Ihres Reisepasses weltweit identifiziert werden können, ohne dass Rückschlüsse auf Ihr persönliches Wohnumfeld möglich sind.“ Der Personal-Ausweis erleichtere dagegen, so heißt es weiter, den Nachweis der Anschrift, indem er sie bereits im Dokument enthalte. Er sei zur Nutzung innerhalb Deutschlands und des Freizügigkeitsraums der Europäischen Union bestimmt. Nach Identifizierung durch Vorlage des Personalausweises sei von einer missbräuchlichen Verwendung der Adressangabe innerhalb der EU nicht auszugehen: Grund hier-für seien die bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften in Deutschland und vergleichbare datenschutzrechtliche Regelungen in den EU Mitgliedstaaten – einschließlich entsprechender Sanktionsmöglichkeiten.
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