Wie bereits im Sicherheits-Berater mehrfach berichtet sind die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen verpflichtet, entsprechende Anforderungen an die Anlage selbst, und vor allem an den Betrieb solcher Anlagen, zu erfüllen. Niedergeschrieben steht das in der 42. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung), die seit dem 19.8.2017 in Kraft getreten ist. Ausschlaggebend ist dabei die Richtlinie VDI 2047 Teil 2 „Sicherstellung des...
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