Bereits 2015 wurden die Betreiber kritischer Infrastrukturen (auch KRITIS-Unternehmen genannt) durch das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SIG) auf Grund wachsender Cyberbedrohungen verpflichtet, entsprechende Sicherheitsanforderungen nachweislich zu erfüllen. Zu-dem kam man damit der Umsetzungspflicht zu der seit 2016 geltenden EU-Richtlinie 2016/1148, der sogenannten Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie), nach. Zur weiteren Konkretisierung der Sektoren und Festlegung von Schwellenwerten...
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