Sicherlich hat der eine oder andere in Ihrem Haus noch einen Kaminofen im Haus. Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung gelten ab dem Jahr 2025 die neuen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO). Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist gelten ab dem 1.1.2025 prinzipiell für alle Anlagen verschärfte Grenzwerte. So dürfen Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet...
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