Nach den Ausführungen zu den erforderlichen Mindestkenntnissen einer KI-kompetente Person (vgl. Ausgabe Nr. 3/2025, Seite 42 ff.) wird in diesem Beitrag auf die Überprüfung der vorgeschlagenen Ergebnisse einer beauftragten Künstlichen Intelligenz hingewiesen. Denn diese müssen inhaltlich nicht unbedingt richtig sein. Zunächst wird jedoch dargelegt, welche Akteure die KI-Verordnung überhaupt kennt. Die KIVerordnung (auch KI-VO, KI-Gesetz,...
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