In normenkonformen Einbruchmeldeanlagen gem. DIN-EN-50131-1 ab Grad 2 wird gefordert, dass deren Scharfschaltung zwangsläufig erfolgen muss. Das bedeutet gemäß Definition der Norm, dass alle Zugänge überwacht und verriegelt sind und nach Scharfschaltung der Bereich nicht mehr ohne Weiteres betreten werden kann. Die VdS-Richtlinie 2311 wird in ihren Anforderungen sogar konkreter und gibt Beispiele, wie die...
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