Die Definition des „Stands der Technik“ variiert. Das BSI bezeichnet ihn als einen gängigen juristischen Begriff. Die Bestimmung des geltenden Ist- bzw. Wissensstands kann anhand von Standards und Normen (z. B. DIN, ISO, DKE oder ISO/IEC) oder anhand erfolgreich in der Praxis geprüfter Vorbilder für den jeweiligen Bereich ermittelt werden. Da sich die erforderlichen technischen...
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