Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um. Sie regelt die Bereitstellung von neuen Maschinen auf dem europäischen Markt. Danach dürfen Maschinen nur auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Regelungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen,...
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