In allen Landesbauordnungen werden hinsichtlich der Ausführung von notwendigen Fluren, Treppenräumen und Treppen als wesentliche Bestandteile der Flucht- und Rettungswege besondere Anforderungen gestellt. Unter Berücksichtigung des Schutzziels, einer ausreichend langen Nutzbarkeit im Brandfall, besagen diese, dass eine Minimierung von Brandlasten und Brandentstehungsgefahren anzustreben ist. Der Begriff „ausreichend“ ist dabei zeitlich nicht eindeutig festgelegt. Damit kann...
Diesen Beitrag weiterlesen.
Login Abo testen
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Already a member? Hier einloggen