Wenn Kommunen Sicherheitskonzepte zum Schutz öffentlicher Veranstaltungen erstellen, müssen sie in heutiger Zeit, vor dem Hintergrund terroristischer Straftaten mit Fahrzeugen, immer mehr den Schutz vor so genannten Überfahrtaten, also Anschlägen mit Hilfe eines mehrspurigen Fahrzeugs, in Betracht ziehen.
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