Wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausspricht, die als Bedrohungslage 1 klassifiziert wird ( = „Bedrohungslage ohne wesentliche Auffälligkeiten auf anhaltend hohem Niveau“), dann darf man das so interpretieren, dass die Herausgeber dieser Warnung ein mulmiges Gefühl haben. In dieser Weise eingeschätzt wird seit Anfang April vom BSI der Sachverhalt der...
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