Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist vor einem Jahr in Kraft getreten. Es hat das bis dahin geltende Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen zum Arbeitsschutz zusammengefasst und ergänzt. So enthält die Neufassung die frühere »Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz« (MuSchArbV). Der Sicherheits-Berater hat festgestellt, dass eine wesentliche Vorgabe in den Betrieben wohl nicht so...
Diesen Beitrag weiterlesen.
Login Gastregistrierung
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Already a member? Hier einloggen