Wenn man nicht gerade auf einem innerstädtischen Grundstück einen Neubau unter Ausnutzung der maximalen Grundfläche eines Grundstückes bauen muss und dann die Fassade quasi die Grundstücksgrenze ist, wird der erste Zonenübergang in einem Sicherheitskonzept oft als „juristische Grenze“ bezeichnet. Aussagen an das Aufzeigen dieses Übergangs definieren diverse Anforderungen unterschiedlicher Art. Angefangen von Maßnahmen wie Bepflanzung...
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