Seit Beginn 2025 muss in Nichtwohngebäuden mit einer Heizungsanlage oder einer kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW ein System für die Gebäudeautomation installiert sein. Das gilt auch für Nichtwohngebäude mit einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Leistung von ebenfalls 290 kW. So sagt es der Gesetzestext des Gebäudeenergiegesetzes...
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