Die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) legt fest, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, ab welchem Schwellenwert (Bemessungsgröße) in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen als Kritische Infrastrukturen gelten. Während das IT-Sicherheitsgesetz (2.0) und das BSI-Gesetz (BSIG) den gesetzlichen Überbau darstellen, spezifiziert...
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