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Zu guter Letzt

Der OMA-Aufzug

Ausgabe 16/2024 |
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Ausgabe 16/2024
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Kürzlich konnte ich in einer Übersichtszeichnung die einzelnen Bezeichnungen und Nummerierungen der Aufzüge in einem Gebäude-komplex herauslesen. Neben dem Feuerwehraufzug, einigen Transport- und den in den Kernbereichen angeordneten Personenaufzügen fand ich den „OMA-Aufzug“. Was ist dies für ein Aufzug? Vielleicht im Zeichen der Gleichberechtigung ein Aufzug, den die Ruheständlerinnen des Unternehmens bei einem spontanen Besuch nutzen können, weil dieser barrierefrei und besonders großzügig aus-gestattet ist? Oder ist dieser mit einer sehr geringen Fahrgeschwindigkeit und besonders langen Haltezeiten steuerungstechnisch ausgeprägt? Leider habe ich mir aber viel zu viele Gedanken gemacht. Es handelt sich simpel um eine codierte Bezeichnung. Der Hintergrund dafür: In betriebsfreien Zeiten fährt dieser Aufzug auch einen besonderen Sicherheitsbereich in einer Etage an, deren Vorraum zusätzlich einbruchmeldetechnisch überwacht wird, da der tagsüber dort befindliche Empfang bzw. Info-Point nicht besetzt ist. Eine Zwangsläufigkeit gemäß Vorgaben der Norm an Einbruchmeldeanlagen ist wegen der besonderen Bauweise der Aufzugstüren nicht möglich. Durch Dienstanweisung ist geregelt, dass die Mitarbeiter in diesen Zeiten den Aufzug nicht nutzen dürfen. Eben ein OhneMitArbeiter sich bewegender Aufzug. Tipp von mir: Aufzugsnutzung zeitlich einschränken und vertikale Fahrten in betriebsfreien Zeiten nicht zulassen. Wäre dann ein NN-Aufzug (Nicht Nutzbarer Aufzug)! Ihnen eine gute Fahrt in den Urlaub, unabhängig davon, in welche Richtung es geht!

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