Laut einem Beschluss bzw. Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin 8U 24/22 vom 11.2.2024 hatte ein Gewerbemieter sechs große 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus eines chinesischen Herstellers in einem Holzregal unter Missachtung der Gebrauchsanweisung geladen und damit einen Brand ausgelöst. Der Gewerbemieter wurde daraufhin zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 73.000 Euro an dessen Sach-Inhaltsversicherin verurteilt und war dagegen in Berufung gegangen. Das Kammergericht wies die Berufung ab mit der Begründung, die beim Ladevorgang von Lithium-Ionen-Akkus bestehenden Brandgefahren seien allgemein bekannt. Es seien Vertrags- und Verkehrssicherungspflichten schuldhaft und schadenskausal verletzt worden. Das Laden von (zumal mehreren) Lithium-Ionen-Akkus auf einem Holzregal in den Büroräumen sei pflichtwidrig. Bei einem Holzregal handele es sich zudem unzweifelhaft um eine brennbare Unterlage. Gesetze.berlin.de,
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