In einer Presseinformation stellt der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) seine an das Bundesjustizministerium gerichtete Stellungnahme vor, in der er den besonderen Schutzbedarf für hilfeleistende Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes fordert. Dieser Schutz der Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen sei in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen. Die Stellungnahme trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten.“ Der BDSW hält einen Angriff auf einen hilfeleistenden und durch Dienstkleidung für jeden Angreifer erkennbaren hilfeleistenden Sicherheitsmitarbeiter für ebenso verwerflich wie der auf einen Polizisten oder Rettungsmitarbeiter und fordert somit deren Gleichstellung im Gesetz. www.bdsw.de
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