Der Deutsche Bundestag berichtet in einer Kurzmeldung über Erfahrungen der Bundesregierung mit dem Einsatz von Bodycams bei der Bundespolizei. Die Bundesregierung verweist dabei auf ihre Antwort (19/14620) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13972). Danach bestätigten die Beobachtungen der eingesetzten Polizisten die deeskalierende Wirkung des Einsatzes einer Bodycam im Streifendienst. Bei „Personen unter Alkohol-/Drogeneinfluss“ erzielten Bodycams diese Wirkung im Ausnahmefall nicht. Im Jahr 2017 gelangten den Angaben zufolge insgesamt zehn Fälle vor Gericht, die Videoaufnahmen mit Bodycams umfassten. Im Jahr 2018 seien zwei Fälle erfasst worden. Derzeit verfüge die Bundespolizei laut Vorlage über 1.169 Bodycams, von denen aktuell 787 Bodycams an die Dienststellen ausgeliefert seien. Die Auslieferung an die Dienststellen erfolge sukzessive. Bis Ende 2019 sollten im Rahmen des Auslieferungsprozesses zirka 1.100 Bodycams und bis Ende 2020 zirka 2.300 Bodycams an die Dienststellen ausgeliefert werden.
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