Unter der Überschrift „Cyberattacken auf Krankenhäuser – Sachstand und Handlungsbedarf“ ihrer Drucksache 20/10907 antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion. Demnach hat es im Jahr 2019 insgesamt 61 Cyberattacken gegeben auf Krankenhäuser, die unter die Kritisverordnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI-KritisV, fallen. Seitdem sind die Zahlen rückläufig. Im Jahr 2023 wurden nur noch 21 Vorfälle registriert. Über die entstandenen wirtschaftlichen Schäden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auch über die Ausfallzeiten von Krankenhäusern nach einer Cyberattacke liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. https://dserver.bundestag.de
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