Laut dem Versicherungsunternehmen R+V dürfen nicht nur nicht angemeldete Autos nicht auf der Straße und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Das Verbot gelte auch für defekte und zugleich noch ordnungsgemäß angemeldete Autos: „Ein Auto darf nur abgestellt werden, wenn es jederzeit im Straßenverkehr einsatzbereit ist,“ so der Abteilungsleiter Schadensmanagement bei der R+V Versicherung. Dies betreffe...
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