Die Webseite refrago.de widmet sich der Frage, ob es erlaubt ist, mit Schnee auf dem Autodach zu fahren. Sie beantwortet diese mit Verweis auf § 23 der Straßenverkehrsordnung und einem klaren Nein, weil dies die freie Sicht gefährden könne. Auch weist sie auf die Gefahr hin, der Schnee könne während der Fahrt nach hinten fliegen und nachfolgende Autofahrer beeinträchtigen. Verstöße werden laut refrago mit einem Bußgeld ab 25 Euro geahndet. Auch könnten Punkte in Flensburg vergeben werden.
- Einsatz künstlicher Intelligenz in der Strafjustiz
- Bundesregierung sieht Fortschritte beim Klimaschutz
- Neues Onlineseminar zu KPIs in der Unternehmenssicherheit
- Zahl der Verkehrstoten um 1,8 Prozent gestiegen
- Hersteller von Cybersicherheitssoftware Fortinet gibt zu, gehackt worden zu sein
- Verband der Hersteller von Bevölkerungswarnsystemen gegründet
- Seminar zu Bombendrohungen und verdächtigen Postsendungen
- Ingenieurbau-Professor warnt vor Einsturz weiterer Spannbetonbrücken
- Chaos Computer Club fordert Sabotage biometrischer Rundumüberwachung
- Besorgniserregende Gefährdungslage durch Cyberangriffe laut Semperis