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Ausgabe 8/2022 |
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Nun ist es auch online möglich, dass Bürgerinnen und Bürger auf einer neuen Webseite die PIN ihres Personalausweises oder ihrer eID-Karte zurücksetzen oder aktivieren können. Die Besuche bei den jeweiligen Ausweisbehörden inklusive der Terminsuche entfallen somit. Um das zu ermöglichen hate das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die dazu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen definiert. Nunmehr ist des den Bürgerinnen und Bürgern möglich, bei vergessener PIN, verlegtem initialen PIN-Brief oder deaktivierter Online-Ausweisfunktion über die Webseite: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, einen PIN Rücksetzbrief anzufordern. Benötigt wird hierfür ein gültiges Ausweisdokument, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät und eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, wie beispielsweise die vom Bund kostenfrei bereitgestellte AusweisApp2. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion sowie Anwendungsbeispiele gibt es unter: www.personalausweisportal.de.

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