Die Bayerische Staatskanzlei hat ein Urteil vom 30.5.2023 – 5 BV 20.2104 – zur Videoüberwachung in einer kommunalen Naherholungsfläche in Passau veröffentlicht. Demnach hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Berufungsverfahrens diese Videoüberwachung untersagt und ein gegenteilig lautendes Urteil des VG Regensburg aufgehoben. Geklagt hatte ein ortsansässiger Besucher der Grünanlage. Die Stadt argumentierte, die Videoüberwachung diene der Gefahrenabwehr. Der Schutz kommunaler Einrichtungen durch eine Videoüberwachung sei jedoch keine Maßnahme zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. d DSGVO, heißt es in dem Urteil. www.gesetze-bayern.de
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