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Verhalten von Sexualstraftätern nicht per Gutachten voraussagbar

Ausgabe 17/2022 |
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Ausgabe 17/2022
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Auf www.e110.de („Aktenzeichen xy“) findet sich ein Beitrag der Deutschen Presseagentur zur Qualität von Prognosegutachten zu Sexualstraftätern. Darin wird der Forensische Psychiater Stephan Bork mit der sinngemäßen Aussage zitiert, dass solche Gutachten nicht mit Weissagungen für die Zukunft zu verwechseln seien. Vielmehr seien sie laut Bork als Risikomanagement-Instrument eher vergleichbar mit der Wettervorhersage: „Das ist so, wie wenn die Wettervorhersage sagt, wir haben 20 Prozent Regenwahrscheinlichkeit morgen. Dann sagen Sie ja auch nicht, die Wettervorhersage ist falsch, wenn es dann nicht regnet.“ Kurzlink https://bit.ly/3dJoNIl

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