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Verunglimpfen einer EU-Fahne künftig strafbar

Ausgabe 13/2020 |
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Ausgabe 13/2020
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Laut www.bundesrat.de (Kurzlink https://bit.ly/2UTz9Jk ) macht sich künftig strafbar, wer eine öffentlich angebrachte EU-Flagge willentlich beschädigt. Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt. Demnach drohen für das Verunglimpfen von EU-Symbolen – wie Flagge oder Hymne – eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Versuch ist ebenfalls strafbar. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe muss deshalb künftig rechnen, wer bei einer Demonstration eine Flagge eines ausländischen Staates verbrennt oder anders verunglimpft.

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