Auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik kann man sich beziehungsweise sein Unternehmen oder seine Organisation einer „NIS2-Betroffenheitsprüfung“ unterziehen. Im Selbstcheck können Sie prüfen, inwieweit eigener Handlungsbedarf bezüglich des Gesetzentwurfs des NIS-2-Umsetzungsgesetzes des BMI besteht. bsi.bund.de
Kurzlink tinyurl.com/339r7tfs