Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 4. März heißt es jetzt: „Das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Exemplaren der Art Worf (Canis lupus) ist verboten. Der zweiseitige Volltext ist auf www.bgbl.de (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 11) veröffentlicht.
- Android “Security App” trainiert Security Awareness für sicherere Nutzerkonten
- ERP-Security-Trends 2025
- Fake News können ÖPNV lahmlegen – KI-Simulationen sollen helfen
- Änderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ veröffentlicht
- Interview mit Sicherheitsexperte Jörg Schulz anlässlich des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt
- Smart-TVs können ihre Nutzer ausspähen
- Erhebung: Viele deutsche Unternehmen ignorieren Hacker-Risiko
- UK-Erhebung: Ältere verlieren mehr durch Cybercrime
- 2. Umfrage zur Gewalt gegen Feuerwehr-Einsatzkräfte
- Retarus: 5 Tipps für E-Mail-Security à la NIS-2