Wie bedauerlicherweise häufig im Bereich der Sicherheit und der Sicherheitsforschung ist auch der Begriff Sicherheitskonzept nicht eindeutig definiert. Es existiert bislang kein anerkanntes Kompendium zur Erstellung eines solchen, indem verpflichtende Inhalte festgeschrieben sind. Allerdings könnte mit dem Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes eine Pflicht für KRITIS-Unternehmen bestehen, ein solches Konzept vorzuhalten. Als Auftakt einer Reihe von Beiträgen...
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