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Blinkpflicht bei abkickender Vorfahrt

Ausgabe 1+2/2019 |
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Ausgabe 1+2/2019
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Wie die DEKRA Unfallforschung bereits Anfang Dezember beobachtet haben will, blinken immer noch zu wenige Autofahrer bei Nutzung einer abknickenden Vorfahrt „ Wer dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss dazu rechtzeitig den Blinker setzen; wer dagegen die abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlassen will, setzt ihn nicht“, so https://www.dekra.de/de/nurjeder-zweite-blinkt-richtig/ DEKRA Unfallforscher Schäuble. Weitere Hinweise auf www.dekra.de/de/nur-jeder-zweite-blinkt-richtig/ .

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