Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert über das Gesetzgebungsverfahren zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung. Mit dem Entwurf soll der Opferschutz weiter gestärkt werden und das Strafverfahren an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden, so das BMJV. Im Sinne eines verbesserten Zeugenschutzes soll die Nennung der vollständigen Anschrift von Zeugen weder in der Anklageschrift noch grundsätzlich bei Vernehmungen in der Hauptverhandlung oder in richterlichen Vernehmungen in Anwesenheit des Beschuldigten erfolgen dürfen. Auch das Recht des Ermittlungsverfahrens soll modernisiert werden. So ist z. B. geplant, den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken zu ermöglichen. www.bmjv.de, Kurzlink https://bit.ly/35fuC8a