Die Bundesregierung will das zuletzt im Jahr 2014 neugefasste Bevölkerungsstatistikgesetz novellieren und hat dazu einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes (…)“ vorgelegt. Damit will sie die aktuelle Beobachtung des Sterblichkeitsgeschehens durch das Statistische Bundesamt gesetzlich verstetigen und die Aktualität der Sterbefallzahlen sichern. Es soll ein systematisches und dauerhaft umfangreiches Sterbefallmonitoring erfolgen, das z. B. Zusammenhänge bei Hitzewellen, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen erfassen und auffällige Verläufe aufzeigen könne. www.bundestag.de, Kurzlink https://bit.ly/41StnrK
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