Wie das Rechtsmagazin Legal Tribune Online berichtet, hat das Oberlandesgericht Hamm das vertreibende Unternehmen des bekannten homöopathischen Mittels „Meditonsin“ zur Unterlassung bestimmter Aussagen, die die Sicherheit der Wirkungsweise betreffen, verurteilt. Es werde, so zitiert Legal Tribune Online das Gerichtsurteil, das uns bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag, „fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass bei Einnahme des Mittels ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne“. www.lto.de, Kurzlink https://bit.ly/3p49BLf
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