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Grundgesetzartikel 18 soll AfD-Höcke stoppen

Ausgabe 3/2024 |
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Ausgabe 3/2024
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Durch die Unterschriftenaktion des Campact e.V. kam der Grundgesetzartikel 18 ins Gespräch. Im Wortlaut heißt es darin: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“ Campact e. V. ruft auf seiner Webseite www.campact.de dazu auf, folgenden Appell an die Bundesregierung zu unterzeichnen: „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt (Auszug).“

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