Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) und das Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte haben eine 47-seitige Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Diese soll zeigen, wie Unternehmen und ihre Zulieferer, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen sind, zusammenarbeiten können. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen laut BafA ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Das Gesetz habe auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen. Das LkSG sieht laut BafA vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, auch wenn diese selbst nicht unter das Gesetz fallen. Das Papier enthält unter anderem Hinweise zur Risikoanalyse, zu Präventionsmaßnahmen und zu Abhilfemaßnahmen. www.bafa.de, Kurzlink https://bit.ly/3RarkwH