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Hersteller können IT-Sicherheitskennzeichen beantragen.

Ausgabe 1+2/2022 |
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Ausgabe 1+2/2022
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Für die ersten zwei Produktkategorien „Breitbandrouter“ und „E-Mail-Dienste“ können Hersteller ab sofort einen Antrag auf Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichens beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellen. Das IT-Sicherheitskennzeichen soll Verbrauchern künftig Orientierung auf dem digitalen Markt bieten, so BSI-Präsident Arne Schönbohm. Im Rahmen des Antragsverfahrens müsse der Antragsteller insbesondere eine Plausibilitätszusicherung abgeben, dass er die zugrundeliegenden Anforderungen für sein Produkt oder seine Dienstleistung geprüft habe. Sobald alle Unterlagen vorlägen, müsse der Antragsprozess innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden. Das BSI plant, das IT-Sicherheitskennzeichen für weitere Kategorien zu öffnen. Die Antragstellung erfolgt auf www.bsi.bund.de, Kurzlink https://bit.ly/3pUSSYX . Eine Abbildung des IT-Sicherheitskennzeichens sowie Hinweise für Verbraucher finden sich auf www.verbraucherzen­trale.de, Kurzlink https://bit.ly/3JKGlPw.

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