Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von Banken aktualisiert. In der 8. Novelle konzentriert sie sich nach eigener Aussage auf das Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch. In einem 56-seitigen Rundschreiben an alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland beschreibt die BaFin unter anderem das geforderte Interne Kontrollsystem, das z. B. Risikosteuerungs- und -controllingprozesse, Stresstests und Datenmanagement vorsieht. www.bafin.de
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