Die VdS Schadenverhütung GmbH aus Köln bietet auf http://vds.de neue Richtlinien VdS 3485 an, die den geschützten Fernzugriff auf Schlösser versprechen. Damit trage man der Feststellung Rechnung, dass ein Schloss nur so sicher sein könne wie sein Bedienmechanismus – dazu gehöre mittlerweile auch die Fernsteuerung. Die Steuer- oder Zustandsinformation z. B. einer Tür könne über die Fernsteuerung auf vielfältige Weise angegriffen werden. Eine europäische Norm, die den Schutzaspekt von ferngesteuerten Schlössern betrachte, gebe es bislang nicht. VdS betont einen besonders im Versicherungsfall
weitreichenden Unterschied bei Angriffen auf Schlösser mit Fernsteuerung: die erschwerte Nachweisbarkeit bzw. der durch das Hacking der Fernsteuerung oftmals spurenlose Angriffe “Wir fordern in den Richtlinien deshalb z.B. einen revisions- und fälschungssicheren Ereignisspeicher, der weder geändert noch unauthentifiziert ausgelesen werden kann,” sagt VdS-Sicherheitsexperte Sebastian Brose.
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