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Terrorpropaganda ist in Stundenfrist zu löschen.

Ausgabe 9/2022 |
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Ausgabe 9/2022
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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte beschlossen hat. Nach dieser Verordnung müssen terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach einer behördlichen Anordnung gelöscht werden. In Deutschland wird hierfür das Bundeskriminalamt zuständig sein. Terroristische Inhalte sind insbesondere Inhalte, die zu terroristischen Taten anstiften oder anleiten, mit solchen Taten drohen oder solche Taten verherrlichen. Die Verordnung ist ab 7. Juni 2022 anzuwenden. Systematische Verstöße großer Unternehmen können mit bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorigen Geschäftsjahres sanktioniert

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