Das Portal kostenlosen-urteile.de, ein Service der ra-online GmbH, berichtet von einem Urteil des Amtsgerichts Münster – 48 C 361/18. Demnach darf eine Vermieterin, die Gasleitungen alle fünf Jahre auf Dichtigkeit prüft, diese Kosten nicht auf den Mieter umlegen. Nach den technischen Regeln sei eine solche Prüfung nur alle 12 Jahre vorgeschriebenen. Somit liege ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 BGB vor. Das Gericht sah auch keine Beschränkung der Privatautonomie der Vermieterin. Kurzlink https://bit.ly/2HehYLv .