Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist Vorsicht geboten und sie setzt die „ausdrückliche Freiwilligkeit“ zwingend voraus, was im nachfolgend beschriebenen Fall nicht beachtet wurde.Was war geschehen? Um sicherzustellen, dass nur berechtigte, vertraglich gebundene Mitglieder die eigenen Sportflächen nutzen, händigte ein Sport- und Fitnessunternehmen zu Vertragsbeginn seinen neuen Mitgliedern RFID-Armbänder mit einem personalisierten RFID-Chip...
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