Es besteht kein Zweifel daran, dass Hunde sehr vielseitig als tierische Sicherheitsdienstleister einsetzbar sind. Das geschieht z. B. bei Polizei, Militär, Wach- und Sicherungsdiensten oder im Rettungs- und Gesundheitswesen. Sozusagen als übergeordnete Berufsbezeichnung gilt der Begriff „Gebrauchshund“. Als solche dienen Hunde dem Menschen dann z. B. spezialisiert als Begleit-, Schutz-, Sicherungs-, Polizei-, Dienst-, Zoll-, Blinden-,...
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