Ein sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer von Sicherheitsdienstleistungen wichtiger Vertragsinhalt ist das Thema Versicherung. Nach § 14 der Bewachungsverordnung hat der Gewerbetreibende für sich und seine Beschäftigten eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen je Schadensereignis abzuschließen: Personenschäden eine Million Euro Sachschäden 250.000 Euro Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro Reine Vermögensschäden 12.500 Euro Problem Die vorgeschriebenen...
Diesen Beitrag weiterlesen.
Login Gastregistrierung
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Already a member? Hier einloggen