Ein sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer von Sicherheitsdienstleistungen wichtiger Vertragsinhalt ist das Thema Versicherung. Nach § 14 der Bewachungsverordnung hat der Gewerbetreibende für sich und seine Beschäftigten eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen je Schadensereignis abzuschließen:Personenschäden eine Million Euro Sachschäden 250.000 Euro Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro Reine Vermögensschäden 12.500 EuroProblemDie vorgeschriebenen Summen sind geradezu...
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