Zu den besonderen Bestimmungen des Geheimschutzes gehören insbesondere das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und die Verschlusssachenanweisung sowie weitere Vorschriften. Ziel ist es, das Prinzip „Kenntnis nur, wenn nötig“ ganzheitlich umzusetzen. Im Umgang von Dienststellen/Behörden mit Dienstleistern bedeutet dies, Regelungen im Umgang mit vertraulichen und sicherheitssensiblen Informationen zu schaffen. Grundsätzlich ist jeder Dienstleister in seinem Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung...
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